Honorar - Hypnose Psychotherapie Graz - Mag. Manuela Pfeffer
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Rahmenbedingungen & Honorar

Rahmenbedingungen & Honorar

KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH

Für einen erfolgreichen Coaching- bzw. Therapieprozess ist eine gute Beziehung zwischen Klient/Klientin und Therapeutin wichtig. Deshalb können Sie sehr gerne ein kostenfreies Erstgespräch (20 Min.) zum Kennenlernen sowie zum Klären etwaiger Fragen nutzen.

Wenn Sie sich im Zuge des Erstgesprächs davon überzeugt haben, dass Sie bei mir ein Coaching oder eine Therapie beginnen möchten, können Sie das Erstgespräch gleich zu einer ersten Einheit ausweiten.

TERMINVEREINBARUNG

Zur Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach unter 06644690819 an. Sprechen Sie mir auf die Mailbox, falls ich nicht gleich abheben kann. Ich rufe schnellstmöglich zurück. Oder kontaktieren Sie mich per Mail.

Da es wichtig für den Therapieerfolg ist, sich auf eine Therapie einzulassen, ist es auch von Vorteil, einen fixen Termin zu finden, den Sie im wöchentlichen oder 14-tägigen Abstand wahrnehmen wollen. Gerade in Krisen ist eine engmaschige Begleitung sehr unterstützend.
Verschiebungen von Terminen sind natürlich dennoch möglich.

Falls Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, verschieben Sie diesen bitte umgehend. Falls Sie mich nicht erreichen können, hinterlassen Sie mir einfach eine Nachricht auf meiner Mailbox. Dies ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Danach wird das gesamte Honorar fällig, da der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

THERAPIEBEGINN & THERAPIEPROZESS

Nachdem Sie sich im Erstgespräch davon überzeugt haben, dass Sie bei mir ein Coaching oder eine Therapie beginnen möchten, können wir im Anschluss daran starten.

Ein Psychotherapieprozess beginnt mit einem Anamnesegespräch, um Ihr Anliegen umfangreich kennenzulernen – damit zusammenhängend auch Ihre Beschwerden und Symptome, sowie Ihre individuellen Bedürfnisse, Ressourcen und schließlich Ihr Ziel für die Therapie.

Dieses Ziel wird im gesamten Prozess gemeinsam verfolgt. Im Verlauf der Therapie kann es natürlich auch zu Zielanpassungen kommen.

Wenn Sie Ihr Ziel erreicht haben, kann auch das Ende Ihrer Therapie erfolgen. Oder aber, Sie haben weitere Ziele, die Sie gerne mit Unterstützung der Therapeutin verfolgen und realisieren möchten.

DAUER & UMFANG

Eine Psychotherapieeinheit dauert 45 Minuten und findet regelmäßig alle Wochen, 14-tägig oder häufiger statt. Gerade in Krisen ist eine engmaschige Begleitung sehr unterstützend und kann langfristige oder chronische Probleme verhindern.

Eine Coachingeinheit dauert ebenfalls 45 Minuten. Ein Coachingprozess verlangt jedoch im Vergleich zur Psychotherapie nicht diese Regelmäßigkeit: Er kann durchaus loser, aber auch geblockt über halbe bis mehrere Tage stattfinden. Je nach Anliegen, können Coachingeinheiten lose gestreut übers Jahr stattfinden, um beispielsweise die eigene berufliche oder sportliche Karriere perfekt zu begleiten. Vor herausfordernden Situationen, wie einem anstehenden Auftritt oder Wettkampf, können zudem mehrere Einheiten in Folge sinnvoll sein. Auch werden Coachingprozesse im Team durchaus mehrere Einheiten in Folge brauchen, um gemeinsam hervorragende Erfolge zu erzielen.

Die Dauer des Therapieprozesses hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Entscheidend sind auch Ihre Motivation, Ihre Mitarbeit und Ihre persönlichen Möglichkeiten. Und natürlich beeinflussen Ihre Beschwerden und Symptome und damit zusammenhängend, wie lange Sie diese bereits begleiten, die Dauer des Therapieprozesses.

MITARBEIT & EINVERSTÄNDNIS

Für den Erfolg einer Therapie ist es wichtig, sich auf die Therapie und den Prozess einzulassen. Damit entscheiden auch Ihre Motivation, Ihre Mitarbeit und Ihre persönlichen Möglichkeiten über den Erfolg und auch die Dauer der Therapie.

Minderjährige benötigen zu Ihrer eigenen Bereitschaft zudem die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten.

HONORAR & BEZAHLUNG

Das Honorar für eine Coaching- oder Therapieeinheit (45 Min.) beträgt € 135,-. Sie erhalten am Monatsende eine Honorarnote über die Sitzungen des abgelaufenen Monats. Diese sind nach Erhalt per Überweisung zu begleichen.

Da ich nicht mit Krankenkassen abrechne, ist ein Kostenzuschuss über Krankenkassen (auch Zusatzversicherungen) nicht möglich. Dadurch bleiben auch Ihre Diagnosen und Daten bei mir unter Verschluss und ich bin nicht verpflichtet diese weiterzuleiten.

VERSCHWIEGENHEIT

Um einen geschützten und vertrauenswürdigen Rahmen gewährleisten zu können, unterliegen Psychotherapeuten selbstverständlich einer psychotherapeutischen Verschwiegenheit. So lautet § 15 des Psychotherapiegesetzes wie folgt: Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

MEDIZINISCHE ABKLÄRUNG

Eine medizinische Abklärung Ihrer Beschwerden wird immer auch empfohlen.